Auf Grund der vom 21. April 2022 im Landesfeuerwehrrat beschlossenen Bestimmungen für die Atemschutzleistungsprüfung, wurde die bisherige Ausführung außer Kraft gesetzt. Somit gelten die neuen Bestimmungen für die Durchführung der modifizierten ALP.
Die neue ALP unterteilt sich wie die gewohnte alte ALP in theoretischen sowie praktischen Teil. Grundsätzlich änderte sich am theoretischen Teil nicht viel, jedoch wurde der praktische Teil überarbeitet und praxistauglicher gestaltet. Details dazu findet man im Downloadbereich des Webauftrittes des LFV-Bgld.
Jedoch benötigt man für eine Prüfung ebenfalls Prüfer. Am 10. September sammelten sich genau aus diesem Grund die südlichen Bezirke in Stegersbach um diese „Prüferprüfung“ zu absolvieren. Alle neuen Prüfer konnten diese mit Bravour bestehen und somit kann die neue ALP baldigst starten.