Folgende Empfehlungen wurden vom Landesfeuerwehrkommando Burgenland zum Verhalten im Einsatzfall und zur Erhaltung der Infrastruktur während der Corona Krise ausgegeben:

Erhaltung der Infrastruktur

  1. Die Feuerwehren sind angewiesen, den Betrieb in den Feuerwehrhäusern auf ein notwendiges Minimum und ausschließlich auf Einsatztätigkeiten zu reduzieren.
  2. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass keine externen Personen in die Feuerwehrhäuser geholt werden (kritische Infrastruktur) - auch nicht zu Informationsveranstaltungen über die aktuelle Lage.
  3. Es ist alles zu unterlassen, was die Einsatzbereitschaft der einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnte. Feuerwehreinsatzkräfte sind Schlüsselpersonal und haben sich daher besonderen Maßstäben zu unterwerfen!
  4. Feuerwehrmitglieder, die grippeähnliche Symptome aufweisen oder seit dem 28.02.2020 in Quarantänegebieten waren – oder Kontakt zu dort gewesenen Personen hatten/haben – sind umgehend für zumindest 14 Tage dienstfrei zu stellen.
  5. Sollten innerhalb einer Feuerwehr mehrere behördliche Quarantänemaßnahmen verordnet worden sein und daher die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht mehr gewährleistet sein, ist dies umgehend dem Landesfeuerwehrkommando zu melden.
  6. Es muss gewährleistet werden, dass die Weiterleitung von Informationen und Anweisungen des Landesfeuerwehrverbandes, Behörden und weiterer übergeordneter Kräfte zu den einzelnen Feuerwehrmitgliedern sichergestellt ist.
  7. Es wird vorgeschlagen, die Einsatzbereitschaft der Mitglieder abzufragen und eventuell bei hoher Verfügbarkeit mehrere Gruppen zu bilden. Diese Gruppen könnte man dann tageweise oder zeitlich begrenzen und bei kleineren Einsätzen (Alarmstufen B0, B1, T0, T1, G0 und G1) zum Einsatz bringen. Damit soll ein unnötiges Zusammenholen von relevanten Einsatzkräften vermieden werden. Ebenfalls kann angedacht werden, dass die Mitglieder im eigenen Fahrzeug verbleiben und der zuständige Einsatzleiter bestimmt das notwendige Personal und nimmt nur jene Mitglieder mit, die er benötigt. Die restlichen Mitglieder verbleiben im Feuerwehrhaus (Fahrzeug) und warten ob noch weitere Kräfte benötigt werden.

Einsatzhygienemaßnahmen

Maßnahmen vor Einsatzbeginn Die richtigen Maßnahmen zu setzen, beginnt schon vor dem Ausrücken aus dem Feuerwehrhaus. Dies ist die Trennung von Einsatz- und Privatkleidung. Private Kleidungsstücke sind soweit als möglich abzulegen, das Ausrücken sollte, wie üblich, in adäquater Schutzbekleidung erfolgen. Wie in diesem Zusammenhang bekannt, sollten persönliche Gegenstände wie Uhr, Schmuck, Geldbörse, Handy usw. nicht zum Einsatz mitgenommen werden, sondern im Spind bzw. im Feuerwehrhaus verbleiben.

Maßnahmen beim Einsatz Für die Abwicklung der Einsatzaktivitäten, wie z.B. bei einem z.B. Verkehrsunfall, wird angeraten, immer an die Möglichkeit einer Infektion zu denken. Sohin sind das Anhusten bzw. das Anniesen durch den Verletzten, oder auch der Kontakt mit Körpersekreten des Verletzten, bestmöglich zu vermeiden. Daher wird neben der Verwendung von Einweghandschuhen auch das Tragen des Helms mit „geschlossenem“ Gesichtsschutzvisier als Mindestschutz angeraten. Schutzmasken sind nach Rücksprache mit den Medizinern des Landeskoordinationsstabes nicht notwendig.  Direkt an der Einsatzstelle, unmittelbar im Anschluss zur erfolgten Hilfeleistung, sind erste Desinfektionsmaßnahmen der Hände mittels alkoholischer Desinfektionsmittel durchzuführen.

Maßnahmen nach dem Einsatz Beim Ablegen der Schutzausrüstung ist darauf zu achten, eine Eigenkontamination zu vermeiden. Durch direkten Kontakt mit z.B. Verletzten Personen kontaminierte Einsatz- oder Schutzkleidung ist am Einsatzort gesondert zu verpacken und nicht im Mannschaftsraum zu transportieren. Eine gründliche Körperreinigung (Dusche, Haare waschen, Nagelpflege) zählt ebenso zur Einsatzhygiene wie, dass das Essen, Trinken und Rauchen erst nach gründlicher Reinigung erfolgen sollte.

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